Archive for Oktober, 2013


Ein Video zum Thema, ob Preußen existiert oder nicht.

Es gibt viele Menschen, die sich gut auskennen, wenn es um die Verfassung unseres Landes geht. Der Wissensstand dieser Leute ist zumeist erstaunlich gut, doch am Ende scheint immer etwas zu fehlen und so kommt es automatisch dazu, dass unterschiedliche Ansichten herrschen.
frage freistaat 2
Am besten ist es, wenn klare Fakten schwarz auf weiß nachzulesen sind. Dies ist der Fall, wenn es um die Frage geht: gibt es Preußen oder gibt es Preußen nicht mehr?
1947 kam es zum Befehl Nummer 46, wonach Preußen vom alliierten Kontrollrat aufgelöst wurde. Dieser Befehl wurde aber 1955 zurückgenommen seitens des Ministerrats der UDSSR.

Auch die Verordnung Nummer 46 der britischen Militärbehörden lassen nicht erkennen, dass Preußen vom britischen Militär aufgelöst wurde. Vielmehr handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Ereignis einer Neuordnung, wobei diese eben nur zeitlich begrenzt existieren soll. Schlussendlich entscheidet die Bevölkerung, was und wie sie es haben will.

Der Autor dieses Briefes wurde gebeten seine Ansichten bezüglich Preußens darzustellen. Der Hintergrund ist, dass es 2013 zu einer Notwahl gekommen ist, wie es nach der Verfassung des Freistaates Preußen möglich wäre.

Es ging um die Frage der Rechtsfähigkeit des Freistaates Preußens und der Autor des Briefes ist der Ansicht, dass der Freistaat Preußen nicht rechtsfähig und sogar illegitim sei.

Diese Antwort wurde unter anderem mir zugestellt mit der Bitte um Argumente dafür oder dagegen zu bringen.

(Aus dem Brief)

1. Das Deutsche Recht seit Gründung des Deutschen Reich 1871, kennt den Begriff „Notwahl“ nicht.
2. Wenn Du dich nach dem GG Artikel 116 Abs. 2 wieder Eingebürgert hast, bist Du im 2. Deutschen Reich und deinem rechtmäßigen Bundesstaat. Denn die Einbürgerung nach GG Art. 116/2 ist gleichzeitig die Ausbürgerung aus der Bundesrepublik.
3. Das Königreich Preußen hat seine Gründungsurkunde und damit eine gültige Verfassung (Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850).
4. Das Deutsche Reich ist 1914 offiziell durch Mobilmachung in den Kriegszustand versetzt wurden und hat bis heute keine Friedensverträge aus dem ersten Weltkrieg. Der Grund dafür ist, weil es durch einen Verfassungsbruch am 28. Oktober 1918 handlungsunfähig wurde und durch die dann folgende Selbstermächtigung der Parteien noch der Kaiser vertrieben wurde, der Frieden schließen muß. Verfassung von 1871 Art. 11.
Die Mobilmachung wurde durch den Bündnisfall ausgelöst und von Bundesrath und Reichstag beschlossen und durch den Kaiser verkündet. Ab dem Tag, bis zu Friedensverträgen kannst Du weder am Deutschen Reich etwas ändern noch an dessen Bundesstaaten. Alle Kriegsparteien haben also nicht den Bundesstaaten den Krieg erklärt, sondern dem Deutschen Reich und auch nur dieses, vertreten durch seinen Kaiser kann Frieden schließen.
Deutsche sind schlau und haben das Beste aus mehr als 3.000 Jahre Zivilisation genommen, um das Kaiserreich zu gestalten. Nicht ohne Absicht haben die Verantwortlichen das Deutsche Reich als Verein gegründet, das als Mitglieder nur Staaten kennt. Es hat also selbst kein Staatsvolk und kein Staatsgebiet und es bekommt nur die Teilsouveränität der Bundesstaaten, nämlich über alles was zur Kriegsführung gebraucht wird und deren Armeen, die dann das Heer bilden. Die Zivilbevölkerung behält ihre Souveränität über die Gemeinden und Kreisfreien Städte. Die Alliierten haben nun einige dicke Probleme, denn sie dürfen nicht zulassen, das sich Teile des Deutschen Reich verselbstständigen oder die Mehrheit mitbekommen, das ihre Staaten noch voll rechtsfähig sind und sie jederzeit die Hoheitsgewalt wieder ausführen können. So wird das Deutsche Reich in die EU abgewickelt, was wenn das gelänge zum Verlust der Verfassung des Deutschen Reich von 1871, führen würde und somit die Alliierten zum Gewinner des ersten Weltkrieg werden würden. Im umgekehrten Falle, wenn die Alliierten die Besatzung nicht mehr aufrecht erhalten können, weil die Besatzung niemals ewig andauern kann, würde nach Abzug der Alliierten das Deutsche Reich den ersten Weltkrieg gewinnen. Das ist übrigens ein Grund warum wir unbedingt verhindern müssen, dass a ) was Neues geschaffen wird, was das Alte ablöst und somit löscht und b ) das der Rest des Deutschen Reich (das vereinte Wirtschaftsgebiet) nicht in die Hände der Macher der EU gerät.
Deshalb gilt das Grundgesetz auch nicht für die Bundesrepublik sondern für das deutsche Volk und das ist egal wo es sich auf dieser Welt aufhält. Das tolle ist, das wenn man das GG löscht, wie es die Alliierten 1990 und noch mal explizit 2007 mit dem 2. BMJBBG taten, denn gilt wieder die im Artikel 146 GG genannte Verfassung. Für jeden Deutschen Volkssouverän der seine Heimath kennt, steht dort klar und deutlich welche Verfassung gemeint ist. Deutlicher konnten die Macher des GG unter Aufsicht der Alliierten es nicht formulieren. Diese Verfassung kennt keine Freistaaten und ist eine der besten Verfassungen die jemals ein Völkerbund hatte.
Ich hoffe Du verstehst das, denn wenn die Alliierten, den ersten Weltkrieg nicht verlieren wollen und so alles Bezahlen müssen was sie den Deutschen und dem Deutschen Reich angetan haben, dann brauchen sie einen erneuten Krieg, die illegale Errichtung von Staaten auf dem besetzten Gebiet ist ein kriegerischer Akt gegen die Besatzer.
Wir sind seit 1914 ununterbrochen im Krieg und das Ende ohne Waffen würde die Alliierten zum Verlierer stempeln und das Deutsche Reich zum Gewinner, die Schuld der Alliierten würde so hoch sein, das wir sie schlucken würden. Leider sind die falschen Menschen an der Macht des Deutschen Reich, wenn es so weit kommt, es sind die Zionisten, Faschisten und Kommunisten die die NWO anstreben und so freie Bahn hätten. Rom regiert bis heute, ein tolle Film auf Youtube. Also sollten wir lieber aufwachen und unsere Gemeinden wieder handlungsfähig machen und das Deutsche Reich und seine Bundesstaaten wieder zum Leben erwecken, denn im Deutschen Reich hatten ab Einführung des BGB v. 1896 die Menschen (Deutschen) die Souveränität und regieren wenn sie es wollen von Unten nach Oben. Jeder Deutsche ist ein Volkssouverän.
Welche Verfassung ist nun in Kraft, wenn das GG gelöscht ist??? Ja richtig die von 1871.

(Antwort)

Es ist sicherlich richtig, dass mit Beginn des Krieges ein Burgfrieden ausgerufen wurde, der dafür sorgen sollte, dass an der politischen Heimatfront ruhig bleibt, damit sich der gesamte Staat auf den Krieg konzentrieren kann. Das bedeutet, dass es natürlich nicht zu politischen Eskapaden kommt und schon gar nicht zur Separation oder Sezession, wo Teile des Staates aus dem Gesamtstaat gerissen werden. Demzufolge wäre eine Gründung des Freistaates Preußens Unrecht.

Die Praxis kennt aber Beispiele, wo es in Kriegszeiten zu solchen Szenarien gekommen war. Im amerikanischen Bürgerkrieg wollte sich Georgia von der Konföderation trennen, weil diese keinen ausreichenden Schutz für Georgia bereitstellen konnte.
Gegenwärtig gab es mehrere Beispiele, wo es zu Abspaltungen in Kriegszeiten kam und ein neuer Staat entstand. Es herrschte Krieg im Sudan und Südsudan spaltete sich ab; Osttimor war von Indonesien besetzt; auf Zypern verhindern UN-Blauhelmsoldaten eine direkte Konfrontation, doch Nordzypern wird nur von der Türkei als eigenständiger Staat anerkannt.

Wer also meint, dass die Gründung des Freistaates Preußen durch eine freie Wahl der Bevölkerung illegitim sei, der sollte wohl falsch liegen. International gibt es genügend Beispiele, die zeigen, dass es sehr wohl möglich ist einen eigenen Staat zu gründen. Des weiteren ist eine Bevölkerung eines Teils eines Gesamtstaates sehr wohl imstande einen neuen Staat zu gründen.

Dieser neue Staat, Freistaat Preußen, hatte eine Verfassung, wonach es wohl möglich ist eine Notwahl abzuhalten.

In dem Brief wurde behauptet, dass nur der Kaiser einen Frieden schließen könne. Am 28 Oktober 1918 kam es zu einer Verfassungsänderung, wonach dem politischen Oberhaupt mehr Macht gegeben wurde. Es mögen sich die Experten streiten ob nun der oberste Kriegsherr oder das politische Oberhaupt einen Frieden schließen kann. Ein politisches Oberhaupt eines Staates sollte wohl in der Lage sein, einen Frieden zu schließen.

Zu 2. Wenn Du dich nach dem GG Artikel 116 Abs. 2 wieder Eingebürgert hast, bist Du im 2. Deutschen Reich und deinem rechtmäßigen Bundesstaat. Denn die Einbürgerung nach GG Art. 116/2 ist gleichzeitig die Ausbürgerung aus der Bundesrepublik.

Das ist Gegenstand heftiger Diskussionen, denn es gibt viele Menschen, die sich von den BRD-Behörden Ausweise über die Staatsangehörigkeit ausstellen lassen, obwohl die BRD kein Staat ist und deren Behörden keinerlei hoheitliche Akte vollziehen können.
Preußen Befehl Nr. 46

Auch die Verordnung in der britischen Besatzungszone sah nur ein zeitlich begrenztes existieren der sogenannten Länder vor (Hanover zum Beispiel)
nr 46 brit

Wenn der Staat Preußen existiert, kann wohl kaum ein anderer Staat auf dessen Territorium existent sein und nur preußische Behörden können etwas ausstellen wie einen Ausweis, da es ein hoheitlicher Akt ist. In Preußen gibt es aber keine Ausweispflicht und deswegen müsste schon begründet werden, wenn jemand einen Ausweis nachfragt.
Es geht auch um die Formulierung im Gesetz: wenn kein entgegengesetzter Wille zum Ausdruck gebracht wurde. Die BRD ist kein Staat und deswegen ist es kein entgegengesetzter Wille, wenn jemand einen Personalausweis besitzt. Der entgegengesetzter Wille müsste ein Bekenntnis zu einem anderen Staat sein, wie Dänemark, Frankreich oder andere.

Wir besitzen alle die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates und zumindest in Preußen benötigen wir keinen Ausweis. Sollte dies bezweifelt werden, sind jene in der Pflicht die Papiere zu besorgen, die das bezweifeln; was wohl kaum möglich sein dürfte.

Der Autor des Briefes deutete nochmals darauf hin, dass der Artikel 146 eine sehr klare Sprache spricht und meint, dass die Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke beschlossen worden ist. Hier geht die Interpretierung los, denn die Schreibweise wird unterschiedlich gedeutet. Dem deutschen Volke, oder dem Deutschen Volke ist für viele Menschen ein wichtiger Unterschied.

Es gibt dann aber auch die Erkenntnis, dass es nicht eines Artikels des Grundgesetzes bedarf, ob sich ein Volk oder ein Teil eines Volkes eine neue Verfassung geben darf oder nicht. Wenn dieses so geschieht, entscheidet das Volk und niemand sonst.

Fakt aber ist, dass es eine Verfassungen gibt, die jene Kriterien erfüllen, welche im Artikel 146 Grundgesetz gefordert wird. Am 03. 03. 1871 kam es durch die Reichstagswahl zur Verfassung des Deutschen Reiches von 1871.

Die Paulskirchenverfassung kommt für einige Menschen auch in Betracht, doch wurde diese ungültig durch die Folgen des deutschen Krieges von 1866, wobei einige Bundesstaaten annektiert wurden, welche die Paulskirchenverfassung mittrugen.

Es gibt dann aber auch die Erkenntnis, dass es nicht eines Artikels des Grundgesetzes bedarf, ob sich ein Volk oder ein Teil eines Volkes eine neue Verfassung geben darf oder nicht. Wenn dieses so geschieht, entscheidet das Volk und niemand sonst.

Für eine Friedensregelung würde eine Art zweites Brest Litowsk wohl das richtige historische Beispiel sein. So wäre ein Frieden möglich, bei dem keine Seite bevorzugt würde. Auf eine Rückzahlung der astronomischen Summen, welche die Entende und später die Alliierten schlicht geraubt hatten, wie sie nicht nur der Autor des Briefes vorsieht, ist wohl kaum möglich und sollte deshalb gegen eine Vereinbarung gutgeschrieben werden. Eine Vereinbarung, diejenigen auszuliefern, die den Frieden stören. Diese könnten auf einer Insel, wie sie seitens Kubas an die DDR geschenkt wurde verfrachtet werden, wo sie dann ihre lebenslange Strafe absitzen können.
Karibikinsel von Deutschland
Abschließend kann gesagt werden, dass Preußen selbstverständlich rechtsfähig ist. Um Preußen diesen Status zu nehmen, hätten die Alliierten eine Annektion durchführen und dieses Land in das ihrige einverleiben müssen. Das haben sie aber nicht getan. Nun ist nur zu klären, welches Preußen existiert. Für die Alliierten wäre es gut, wenn das Königreich Preußen gemeint ist. Sollte der Freistaat Preußen gemeint sein, wäre dies fatal für die Alliierten.

Der Freistaat Preußen wurde durch den Preußenschlag durch den Reichskanzler von Papen durch Waffengewalt besetzt worden. Knapp ein halbes Jahr später kamen die Nationalsozialisten an die Macht und degradierten den Bundesstaat, einem völkerrechtlichen Subjekt, zum Land, einem politischem Gebilde.

Zwölf Jahre später kamen die Alliierten in diesen besetzten Staat und erdreisteten sich, diesen Staat auflösen zu wollen. In der folge wurde Preußen mehr als sechzig Jahre daran gehindert seine Handlungsfähigkeit wieder aufzubauen, weil die Alliierten einen Scheinstaat dort etablierten, um vom Nießbrauchsrecht Gebrauch zu machen zur fortgesetzten Ausplünderung des Staates und der Menschen. Das Nießbrauchsrecht wurde in der Haager Landkriegsordnung aufgenommen, wie mit besetztem Gebiet umgegangen werden kann.

Dies ist ein so unglaublich Schlimmer Vorgang, der in der gesamten Geschichte der Menschheit kein zweites mal zu finden ist. Die Alliierten haben sich benommen, wie das übelste Pack- und sind es auch.

Deshalb würden die Alliierten wohl am besten mit einem Preußen zurecht kommen, wie es vor dem ersten Weltkrieg vorhanden war.

Friedensvertrag von Brest-Litowsk
3. März 1918

Der Vertrag von Brest-Litowsk war, im Gegensatz zum Versailler Friedensvertrag, ein sogenannter ehrenvoller Frieden. Der Vertrag von Brest-Litowsk wurde mit dem Waffenstillstand zwischen dem Deutschen Reich und Russland am 15.12.1917 begonnen und endgültig am 3.03.1918 unterschrieben. Im Gegensatz zum Vertrag von Versailles ist im Vertrag von Brest-Litowsk kein Sieger oder Verlierer des Krieges erkennbar, da die beiden Kriegsgegner miteinander verhandelt haben. Am bemerkenswertesten ist am Vertrag von Brest-Litowsk, dass die beiden Parteien sogar Maßnahmen aushandelten um der vom Krieg betroffenen Bevölkerung zu helfen. Außerdem wurde geregelt, dass die kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Dt. Reich und Russland wieder aufgenommen werden. Insgesamt wurden beim Vertrag von Brest-Litowsk über 2 Monate verhandelt erst dann wurde von den Mittelmächten ein Ende binnen 48 h gefordert.
Obwohl der Vertrag für Russland hart war, da Russland Finnland, die 3 baltischen Staaten (Estland, Litauen, Lettland) Russisch-Polen und die Ukraine freigeben musste, passte er aber in dass von den Bolschewisten geforderte Recht auf Selbstbestimmung. Im Gegensatz zum Versailler Vertrag diskriminierte oder kriminalisierte der Vertrag von Brest-Litowsk die Russen nicht und sie wurden auch nicht bis in alle Ewigkeiten an den Vertrag gebunden, sondern Russland konnte tun und lassen was es wollte.
Das wichtigste war aber für Russland, dass es keinen Artikel über die Zahlung von Reparationen gab. Es gab nicht einmal eine Bestimmung über die Auslieferung von Kriegsverbrecher. Obwohl die Bolschewiken gerne die zaristische Führung ausgeliefert hätte. Die deutsche Regierung half sogar der Witwe des bei Tannenberg verstorbenen russischen Generals Samsomow hinter den deutschen Linien nach der Leiche ihres Mannes zu suchen und nach Russland zu transportieren. General Erich Ludendorff bot den Russen sogar Hilfe beim Aufbau Russlands an

Friedensvertrag von Brest-Litowsk
3. März 1918
Art. 1.
Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei einerseits und Rußland andererseits erklären, daß der Kriegszustand zwischen ihnen beendet ist. Sie sind entschlossen, fortan in Frieden und Freundschaft miteinander zu leben.
Art. 2.
Die vertragschließenden Teile werden jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die Staats- und Heereseinrichtungen des anderen Teiles unterlassen. Die Verpflichtung gilt, soweit sie Rußland obliegt, auch für die von den Mächten des Vierbundes besetzten Gebiete.
Art. 3.
Die Gebiete, die westlich der zwischen den vertragschließenden Teilen vereinbarten Linie liegen und zu Rußland gehört haben, werden der russischen Staatshoheit nicht mehr unterstehen; die vereinbarte Linie ergibt sich aus der diesem Friedensvertrag als wesentlicher Bestandteil beigefügten Karte (Anlage 1). Die genaue Festlegung der Linie wird durch eine deutsch-russische Kommission erfolgen.
Den in Rede stehenden Gebieten werden aus der ehemaligen Zugehörigkeit zu Rußland keinerlei Verpflichtungen gegenüber Rußland erwachsen.
Rußland verzichtet auf jede Einmischung in die inneren Verhältnisse dieser Gebiete. Deutschland und Österreich-Ungarn beabsichtigen, das künftige Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren Bevölkerung zu bestimmen.
Art. 4.
Deutschland ist bereit, sobald der allgemeine Friede geschlossen und die russische Demobilmachung vollkommen durchgeführt ist, das Gebiet östlich der im Art. III Absatz 1 bezeichneten Linie zu räumen, soweit nicht Art. 6 anders bestimmt.
Rußland wird alles in seinen Kräften stehende tun, um die alsbaldige Räumung der ostanatolischen Provinzen und ihre ordnungsmäßige Rückgabe an die Türkei sicherzustellen.
Die Bezirke Erdehan [Ardahan], Kars und Batum werden gleichfalls ohne Verzug von den russischen Truppen geräumt. Rußland wird sich in die Neuordnung der staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Verhältnisse dieser Bezirke nicht einmischen, sondern überläßt es der Bevölkerung dieser Bezirke, die Neuordnung im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten, namentlich der Türkei, durchzufahren.
Art. 5.
Rußland wird die völlige Demobilmachung seines Heeres einschließlich der von der jetzigen Regierung neugebildeten Heeresteile unverzüglich durchfuhren.
Ferner wird Rußland seine Kriegsschiffe entweder in russische Häfen überführen und dort bis zum allgemeinen Friedensschluß belassen oder sofort desarmieren. Kriegsschiffe der mit den Mächten des Vierbundes im Kriegszustand verbleibenden Staaten werden, soweit sie sich im russischen Machtbereich befinden, wie russische Kriegsschiffe behandelt werden. […]
Art. 6.
Rußland verpflichtet sich, sofort Frieden mit der Ukrainischen Volksrepublik zu schließen und den Friedensvertrag zwischen diesem Staate und den Mächten des Vierbundes anzuerkennen. Das ukrainische Gebiet wird unverzüglich von den russischen
Truppen und der russischen Roten Garde geräumt. Rußland stellt jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen der Ukrainischen Volksrepublik ein.
Estland und Livland werden gleichfalls ohne Verzug von den russischen Truppen und der russischen Roten Garde geräumt. Die Ostgrenze von Estland läuft im allgemeinen dem Narew-Flusse entlang. Die Ostgrenze von Livland verläuft im allgemeinen durch den Peipus-See und Pskowschen See bis zu dessen Südwestecke, dann über den Lubanschen See in Richtung Livenhof an der Düna. Estland und Livland werden von einer deutschen Polizeimacht besetzt, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung hergestellt ist. […]
Auch Finnland und die Aalandinseln werden alsbald von den russischen Truppen und der russischen Roten Garde, die finnischen Häfen von der russischen Flotte und den russischen Seestreitkräften geräumt […]
Die auf den Aalandinseln angelegten Befestigungen sind sobald als möglich zu entfernen. Über die dauernde Nichtbefestigung dieser Inseln sowie über ihre sonstige Behandlung in militärischer und schiffahrtstechnischer Hinsicht ist ein besonderes Abkommen zwischen Deutschland, Finnland, Rußland und Schweden zu treffen; es besteht Einverständnis darüber, daß hierzu auf Wunsch Deutschlands auch andere Anliegerstaaten der Ostsee hinzuzuziehen sein würden.
Art. 7.
Von der Tatsache ausgehend, daß Persien und Afghanistan freie und unabhängige Staaten sind, verpflichten sich die vertragschließenden Teile, die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit und die territoriale Unversehrtheit dieser Staaten zu achten.
Art. 8.
Die beiderseitigen Kriegsgefangenen werden in ihre Heimat entlassen. Die Regelung der hiermit zusammenhängenden Fragen erfolgt durch die im Art. 12 vorgesehenen Einzelverträge.
Art. 9.
Die vertragschließenden Teile verzichten gegenseitig auf den Ersatz ihrer Kriegskosten, d. h. der staatlichen Aufwendungen für die Kriegführung sowie auf den Ersatz der Kriegsschäden, d. h. derjenigen Schäden, die ihnen und ihren Angehörigen in den Kriegsgebieten durch militärische Maßnahmen mit Einschluß aller in Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind.
Art. 10.
Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Teilen werden sofort nach der Ratifikation des Friedensvertrages wieder aufgenommen. Wegen Zulassung der beiderseitigen Konsuln bleiben besondere Vereinbarungen vorbehalten.
Art. 11.
Für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Mächten des Vierbundes und Rußland sind die in den Anlagen 2 bis 5 enthaltenen Bestimmungen maßgebend, und zwar Anlage 2 für die deutsch-russischen, Anlage 3 für die österreichisch-ungarisch-russischen, Anlage 4 für die bulgarisch-russischen, Anlage 5 für die türkisch-russischen Beziehungen.
Art. 12.
Die Herstellung der öffentlichen und privaten Rechtsbeziehungen, der Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten, die Amnestiefrage sowie die Frage der Behandlung der in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe werden in Einzelverträgen mit Rußland geregelt, welche einen wesentlichen Bestandteil des gegenwärtigen Friedensvertrages bilden und, soweit tunlich, gleichzeitig mit diesem in Kraft treten.
Art. 13.
Bei der Auslegung dieses Vertrages sind für die Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland der deutsche und der russische Text, für die Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Rußland der deutsche, der ungarische und der russische Text, für die Beziehungen zwischen Bulgarien und Rußland der bulgarische und der russische Text, und für die Beziehungen zwischen der Türkei und Rußland der türkische und der russische Text maßgebend.
Art. 14.
Der gegenwärtige Friedensvertrag wird ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen tunlichst bald in Berlin ausgetauscht werden. Die Russische Regierung verpflichtet sich, den Austausch der Ratifikationsurkunden auf Wunsch einer der Mächte des Vierbundes innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.

Wahldebakel 2013- der Hintergrund

(heute ist der 3 Oktober 2013 und es sind seit der letzten Bundestagswahl fast zwei Wochen her)
Dass es 2013 zur Abhaltung von illegalen Wahlen gekommen ist, scheinen nur wenige Leute zu wissen. Am 25 Juli 3013 kam es wiederholt zu einem Urteil des Bundesverfassungsgericht, wo in mehreren Punkten festgestellt wurde, dass der Wählerwille sich nicht ausreichend in der Besetzung des Parlaments darstellen lässt. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass zwar die direkte, die unmittelbare Wahl von Abgeordneten grundgesetzlich festgelegt ist (Artikel 38), doch durch Überhangmandate Abgeordnete ins Parlament kommen, die von der jeweiligen Partei entsandt werden; also mittelbar. Das ist ein klarer Fall von Verfassungsbruch.

(Hier soll nicht diskutiert werden, ob die BRD nun staatlich oder geschäftlich konstituiert ist)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht kam es zwar zu einer Änderung des Wahlrechts, doch das änderte nichts an der Tatsache, dass im Parlament Abgeordnete zu finden sind, die da nicht hin gehören!

Es gab zwar bei der Durchführung der Bundestagswahl etliche Pannen und möglicherweise Wahlbetrug, doch das ist nur ein Teil des gesamten Debakels. Schließlich gingen einige Kommentatoren so weit, zu behaupten, dass alle Bundestagswahlen seit 1957 Illegal wären. Was jedoch zu den (angeblich) illegalen Bundestagswahlen führte, wurde nicht bekanntgegeben.

Hier darf nicht der Eindruck der Legalität der bisher stattgefundenen Wahlen entstehen, denn im Grunde zeigt der Befund ein wesentlich schlimmeres Bild dessen, wo wir uns hier befinden.
„Hier herrscht der Parteienstaat“, und das heißt:“Die Partei, die Partei, die hat immer Recht!“
Bismarck spruch
Wir befinden uns in einem Konstrukt, wo es um Sichtweisen geht. Der eine Richter sieht das so, ein anderen wiederum anders und solange nicht gegen die Parteiendoktrin verstoßen wird, passiert auch nichts dagegen. Auf der Strecke bleibt das Recht und es wird massiv gegen den Grundsatz verstoßen, dass Gesetze so formuliert werden müssen, dass jeder sein Handeln danach ausrichten kann. Wenn nun vor Gericht Juristen das mal etwas anders sehen wie es eigentlich dem Wortlaut des Gesetzes zu entnehmen ist, dann ist es unmöglich sein Handeln darauf auszurichten; der Willkür wird so Tür und Tor geöffnet.

Diese bedenkliche Ausformung der Parteistaatslehre begann sehr früh in der BRD und lässt sich auf einen Richter am Bundesverfassungsgericht zurückführen.
Leibholtz
Gerhard Leibholz wurde 1951 Richter des zweites Senates des Bundesverfassungsgerichtes und von hier aus prägte er eine Generation von Juristen durch seine Interpretationen und Auslegungen der Parteistaatslehre. Wes Geistes Kind er war, ist an seinen Aufsätzen zu erkennen, wo er beispielsweise 1928 dem italienischen Faschismus eine positive Vitalisierung des Staates attestierte. Es gab weitere Ausführungen in ähnlicher Weise.
Die faschistischen Regime weisen eben alle ein Merkmal auf:
Das Zusammengehen von Wirtschaft und Politik unter Ausschluss der Bevölkerung!
Das ist der Parteienstaat und in einem solchen Konstrukt hat nun mal die Partei immer recht; und es ist letztlich egal, was Recht ist und was nicht. Richter können einen Sachverhalt sehen, wie es ihnen beliebt und die Bevölkerung hat nichts zu sagen und nur den Anforderungen zu genügen. Das nennt man wohl moderne Sklavenhaltung.
Deswegen nimmt es auch nicht Wunder, dass dem Artikel 38 zwar eine unmittelbare Wahl der Abgeordneten vorschreibt, doch der Richter, Gerhard Leibholz, sah die Unmittelbarkeit gegeben durch den Artikel 21 des Grundgesetzes:

[24. Mai 1949-1. Januar 1984]
Artikel 21. 
(1) [1] Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.[2] Ihre Gründung ist frei. [3] Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. [4] Sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben.
(2) [1] Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. [2] Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Hier wird deutlich, wie es aussehen kann, wenn ein Richter mal etwas so sieht, wie er es will. Der Begriff wird völlig verzerrt und ins Gegenteil verkehrt. Das war aber anschließend die Sichtweise einer ganzen Juristengeneration. Und deswegen kam es zu zwei Urteilen (1957 und 1967) des Bundesverfassungsgerichtes, wo festgestellt wurde, dass die Bundestagswahlen grundgesetzlich einwandfrei waren. Zwar saßen in den jeweiligen Parlamenten Abgeordnete, die nur mittelbar durch ihre Partei auf den Posten gekommen sind, also nicht durch ein Mandat der Wähler, doch das ficht die damaligen Richter nicht an.

Es ist also nicht richtig, wenn jemand heute behauptet, dass die Bundestagswahlen seit 1957 illegal waren. Es gab die beiden Urteile von 1957 und 1967, wo es von dem Bundesverfassungsgericht in Manier des Parteienstaates so gesehen wurde.

Wenn heute ein Bundesverfassungsgericht dies richtig stellt, dass der Artikel 38 wörtlich zu nehmen ist, dann haben wir es hier mit einem Bewusstseinswandel zu tun, der positiv zu werten ist, denn hier wird mit dem Parteienstaat gebrochen und die Interpretierbarkeit von Gesetzen eingedämmt.
Friedrich II allgemeines Landrecht
Man könnte diese Ereignisse auch als Bestandteil eines Jahrhunderte andauernden Kulturkampfes ansehen. Schon Friedrich der Große hatte mit der Einführung des „allgemeinen preußischen Landrechts“ 1779 versucht ein Gesetzeswerk schaffen zu lassen, welches alles regelt und so die Interpretierbarkeit vor Gericht eliminiert. Ein Werk, wo jeder sich auf das Recht berufen kann und niemand von der Sichtweise von Juristen abhängig ist.

So lange geht nun der Kampf darum, dass Recht Recht bleiben muss. Dass heute im Parlament der Bundesrepublik Deutschland Abgeordnete sitzen, die nicht durch den Willen der Wähler dort hingekommen sind, ist nur ein kleiner Teil und Auswirkung davon, dass der Kulturkampf weitergeht und weiterhin das Recht gebrochen wird.

Weiterführendes von Professor von Arnim http://www.hfv-speyer.de/VONARNIM/Wahl.htm#top