immer wieder wird von vielen Interpreten auf die DUNS-Nummern verwiesen, um kenntlich zu machen, daß gewisse Unternehmen nicht staatlich sein können, weil diese DUNS-Nummer nunmal nur an Unternehmen vergeben werden. Dies geschieht durch die Firma D&B, Dun & Bradstreet und seit Oktober 2003 geschieht diese Nummernvergabe im Auftrage der US- Regierung. D&B wurde 1841 gegründet und verfügt über eine lange Erfahrung zur Ermittlung von Bonitäten von Firmen und auch der Gewinnung anderer Informationen.
Deshalb scheint es naheliegend, daß sich die US-Regierung nicht extra eine neue Behörde zulegt, um Informationen zu gewinnen, welche Firma/Unternehmen als freundlich oder feindlich angesehen werden muß. Wir leben nun mal in Zeiten, wo zunehmend Firmen staatliche Bereiche zugewiesen bekommen, doch das hat den bitteren Beigeschmack, daß diese Firmen eben eine Macht bekommen, die ihnen eigentlich nicht zusteht.
Nirgendwo wird man das lesen können, doch seit 1917 gibt es den „Trade with the enema act“ wonach es verboten ist, während eines Krieges mit dem Feind Geschäfte zu tätigen, und eben seit Oktober 2003 die Informationen der Firma D&B genutzt werden um diese Freund- Feinderkennung zu gewährleisten. 2003 wurde Afghanistan von der US-Armee angegriffen und besetzt.Es herrscht also Krieg!
Seit 2003 müssen also Firmen oder Unternehmen sich selbständig eine solche Nummer von der Firma D&B holen, um von den USA nicht aus versehen als Feindfirma erkannt zu werden. Diese Nummern sind also der unbedingte Nachweis, ob es sich um eine Firma oder ein Geschäft handelt oder nicht. Ämter würden eine solche Nummer nicht bekommen, denn weder die Firma D&B, noch der „Trade with the enemy act“ haben zum Hintergrund staatliche Strukturen, denn es geht eben nur um Handel mit Firmen/Unternehmen.
Wenn nun gesagt wird, daß der Bundestag eine solche Nummer habe, weil dort eine Kantine sei oder ähnliches, kann diese Argument entkräftet werden, weil eine Kneipe eine D&B Nummer wohl kaum bekommen würde; schließlich geht es der Kneipe nicht um irgendeine Interaktion mit der US-Regierung.
Die DUNS-Nummer ist also ein sehr belastbares Mitte, um herauszufinden, ob es sich um eine Firma handelt oder nicht. Hat ein Gericht eine solche Nummer, so kann es kein staatliches Gericht sein und das gilt ebenso für andere pseudostaatliche Einrichtungen oder Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland.
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
Also ich habe beim Bisnode-Kundenservice angerufen und gefragt, wie es denn sein könne, daß ein „e.V.“, der sich in meinem Kaff um die Erhaltung einer Musikkultur bemüht, in ihr Register kommt – da ja nach eigener Aussage (D&B Richtlinien) um eine DUNS-Nr. angefragt werden muß?
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr… vielen Dank für Ihre Rückfrage. Der Datensatz zu dem Verein … wurde im Jahr 2008 automatisch auf unsere Datenbank aufgenommen. Die Daten wurden dem öffentlich zugänglichen Vereinsregister entnommen.
mfg
Also weißt die DUNS-Nr. lediglich nach das Bisnote/D&B irgendwann einmal Daten aus irgendwelchen öffentlich zugänglichen Quellen entnommen und in ihre Datensätze eingepflegt haben.
Also das die entsprechenden Daten irgendwann mal öffentlich Zugänglich waren und nichts weiter.
Das ist natürlich Unsinn, es gibt da ein Schriftstück im Netz, was diese Behauptung wiederlegt.
Es ist schon ein Unterschied, ob ein Firmeninhaber eine schriftliche Anfrage stellt oder Otto-Normalo anruft. Wer sich hinter dem Otto-Normalo verbirgt ergibt sich aus dem Telefonat nicht.
Hier gibt es auch die Möglichkeit der Prüfung.
http://firmen.sofortauskunft.info/
Wer dann noch Geld drüber hat kann sich ja die Vollauskunft kaufen.
Bei Hoppenstedt gab es guten Möglichkeiten zur Recherche. Hoppenstedt wurde auch Bisnode angegliedert http://www.firmendatenbank.de/
Wer die Antworten eine Willy Meier unter dem Video bei youtube liest und weiß wer hinter dieser Person steckt, weiß mit den Antworten umzugehen.
Was die e.V. betrifft sollte sich doch mal mit dem vereinsrecht befassen, der kommt sehr schnell drauf, daß der eine oder andere e.V. eine Firma ist.
Ist aber immer bequem, nichts zu machen und nur zu maulen wenn einem gewisse Antworten nicht passen.
Die Links sind gut, Danke.
Bei Hoppenstedt habe ich heute eine Firma gefunden, die ist bei UPIK rausgenommen worden. Diese stand letztes Jahr dort noch drin.
Hallo Holger,
die USA haben am 6.4.1917 dem Deutschen Reich den Krieg erklärt.
Die USA haben das Schanddiktat von Versailles nicht unterzeichnet und nach dem 2. WK gab es ja auch noch keine Friedensverhandlungen, also der klassische Burgfrieden seit Beendigung der Kampfhandlungen in 1918.
Und das bedeutet im Hinblick auf DUNS und den „trading with the enemy act“ genau was? Der „trading with the enemy act“ gibt dem US-Präsidenten das Recht über Feindstaaten Sanktionen zu verhängen. Ein Konflikt führt nicht automatisch zu einer (Handels-)Sanktion
Es gibt ja bei der UN die sog. Feindstaatenklausel gegen Deutschland. Nicht BRD, die ist nicht Deutschland.
Also können sich die USA aussuchen mit wem sie Geschäfte machen oder auch nicht.
Alle Parteien hatten den Kriegsanleihen zugestimmt, was eine weitere Bestätigung des Burgfriedens gewesen ist. Deshalb ist es ein Unding, daß die SPD den Putsch am 9 11 1918 ausgenutzt hatte
Gab es mit meiner Anfrage ein Problem ?
Nein, es dient mir zur Erinnerung, wenn ich nicht gleich freischalte, sodaß ich am nächsten Tag daran denke nochmals mich damit zu beschäftigen. Ich denke aber noch über den Inhalt eines Beitrages von Bernhadr Klapdor nach. Er meint, daß der Liebercode eine Rolle spielen könnte.
Bernhard Klapdor – Entwicklung im Rechtssystem
Alles klar, ich hatte mit BK auch schon einige Telefonate, leider hat er sich am FS Preußen fest gebissen.
Der Klaus Schmidt ist da auch sehr bewandert zum Thema Bundesstaaten etc.
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/11/25/klaus-an-tiks-und-die-freistaatengemeinschaft/
Die Zersplitterung ist halt immer noch ein Manko im Lande. Leider.
Hat dies auf BEWUSSTscout – Wege zu Deinem neuen BEWUSSTsein rebloggt.
Hallo Holger, wäre es möglich zum Thema HLKO etwas zu machen. Es gibt ja viele Verfechter die sagen HLKO wäre gültig. Es gibt aber auch gegenteiliges.
http://autarkes-rattelsdorf.blogspot.de/2012/06/warum-die-haager-landkriegsordnung.html
http://www.dem-deutschen-volke.blogspot.de/2013/02/die-haager-landkriegsordnung-hlko.html
Meine Meinung,
Es gibt im Artikel 2 der 4. Haager Konvention von 1907 die sog. si omnes Klausel. D.h. die Konvention gilt nur dann, wenn sich alle Parteien beteiligen. Art. 2 besagt: „Die Bestimmungen der im Artikel 1 angeführten Ordnung sowie des vorliegenden Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegsführenden sämtlich Vertragsparteien sind.“
Schon im WK I waren mehrere Staaten involviert, die Nichtunterzeichner der HLKO waren, somit ist die HLKO auch im WK I ungültig geworden.
Auch in der alten Literatur zum WK I wird nie die HLKO erwähnt. Jedoch die Genfer Konventionen von 1864 und 1906 finden Erwähnung.
Zur HLKO, 1. Möglichkeit, nicht in Kraft durch Art. 2 oder 2. in Kraft durch Waffenstillstand.
Prof. Dr. Hailbronner / Universität Konstanz
Prof. Dr. Renner / Vors. Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a.D.
Staatsangehörigkeitsrecht
4. Auflage
Verlag C.H. Beck
München 2005
ISBN: 340651 5428
Zitat / Seite 203 bis 204
I. Deutsche Staatsangehörigkeit und Wiedervereinigung
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Grundgesetz u. DDR-Verfassung von 1949. Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik
Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz
von 1913) fest, wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt.
Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich
abgelehnt (Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260;
Doehring, Staatsrecht S. 92f). Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und
Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen.
Artikel 73 Nr. 2 GG aus dem Kompetenzkatalog der ausschließlichen Bundesgesetzgebung spricht zwar von der
“Staatsangehörigkeit im Bunde”, dieser Formulierung ist aber im Zusammenhang mit dem nunmehr aufgehobenen
Artikel 74 Nr. 8 GG (”Staatsangehörigkeit in den Ländern”) und der verfassungsrechtlichen Möglichkeit der
Wiedereinführung des früheren dual-föderativen Systems (Reichs und Landesangehörigkeit bis zur Verordnung über
die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934) zu sehen (Stern, aaO; Grawert, in: Handbuch Bd I S.681; Badura,
Staarecht LRn 24); mit der “Staatsangehörigkeit im Bunde” ist die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) gemeint.
Merke!
Es gab und gibt keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern”
ableiten lassen.
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Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt!
(Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f).
Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen. Die große Masse unseres Volkes sollte also sehr genau darüber nachdenken, worauf sich der Glaube zu irgendwelchen Pflichten gegenüber der BRD beruft.
Artikel 73 Nr. 2 GG aus dem Kompetenzkatalog der ausschließlichen Bundesgesetzgebung spricht von der “Staatsangehörigkeit im Bunde”. Mit der “Staatsangehörigkeit im Bunde” ist die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) gemeint.
Das RuStAG (Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) wurde im Jahre 2005 auf das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geändert.
Die Treuhandverwaltung der Alliierten Besatzungsmächte, welche sich anmaßend unsere „Regierung“ nennt, war jedoch zu keinem Zeitpunkt ihres Wirkens berechtigt, irgendein Gesetz zu verabschieden, zu ändern oder zu löschen. Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Regierung. Sie hat eine Verwaltung, die lediglich dazu berechtigt ist, das Bestehende ( Stand 8. Mai 1945 ) zu verwalten. Mehr nicht!
Es muß an dieser Stelle erwähnt werden, daß alle gesetzlichen Änderungen und somit auch alle Rechtsgeschäfte, die sich auf BRD-Recht beziehen, seit dem 8. Mai 1945 null und nichtig sind.
DAnke für diese Zusendung. Genau so ist das auch. Merke Euch,wenns kompliziert ist, muß es falsch sein. Seht immer auf das Datum. Wenn beim STAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) 22 Juli 1913 steht, dann ist es genau das Datum, an dem das Rustag (Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz) in Kraft trat. Deswegen kann das STAG nur eine Sammlung von Kommentaren zum Rustag sein. So auch bei BGB durch Palandt etc.
Hallo Holger,
nachdem ich mich auch ein wenig damit befasst und im Freundeskreis diskutiert habe, las ich mir einmal die D&B Richtlinien durch. Dort steht gleich im ersten Absatz:
„Each commercial, non-profit or government entity on which we have a record or file and each newly created record. “
… schließt das denn nicht e.V.’s und (ich setze es mal Absichtlich in Anführungszeichen) „Regierungen“ mit ein? Wie verstehst Du das?
Danke für Deine Arbeit!
LG
Vic
Es ist durchaus möglich, daß Vereine dort ebenso gelistet sind. Hier nur ein Kommentar, der einiges aussagt:
An die Bezweifler: während der deutsche BuPräs bei UPIK als Firma mit DUNS-Nr.
ausgewiesen wird, wird der Le President de la Republique a Paris so nicht ausgewiesen!
Sehr ihr den Unterschied: hier amerik. Kolonie, dort ein Staatspräsident einer (kleinen) Siegermacht d. Zw.WKes!
Schaut doch mal ins GmbH- Gesetz und ins Vereinsrecht rein. Ein e.V. kann mehreres sein.
Auch bei Wiki wird man da fündig für den ersten Überblick, da erfährt man schon erstaunliches. Rechtsfähige wirtschaftliche Vereine werden ins Handelsregister eingetragen und nicht ins Vereinsregister. Dazu zählen z.B. AG’s, GmbH , KGaA.
OK, beantwortet die Frage, aber nicht den Gedanken da hinter. Das wirtschaftliche Vereine unter „commercial entity“ fallen ist klar. Aber die Frage die von Vic eigentlich gemein war ist, ob auch der gemeinnützige, nicht wirtschaftliche Verein gem § 21 BGB und entsprechend auch Regierungen eingetragen werden können. Die Frage ich wohl zu bejahen, da diese non-profit entities fallen dürfen.
Genauso dürften Regierungen und Behörden unabhängig der Definition der Commercial Entity als governmental entity eingetragen werden.
Ist in den Beispielen ja auch explizit aufgezählt:
Government entities (e.g. Branches, Agencies, Departments, Military Installations, etc.)
Der Kern steckt eigentlich im dem Absatz vor den Beispielen:
D&B will assign a D&B D-U-N-S ® Number to a business entity when its existence has been confirmed either through contact with the business, or through a registration at an appropriate country registry.
Und zwar im Begriff der business entity. Das wird im Deutschen mit Wirtschaftsteilnehmer übersetzt.
Im übrigen halte ich D-U-N-S aus nem anderen Grund für nicht Beweiskräftig: Es ist ein privates Unternehmen und privater Datenverwalter und keine offizielle Stelle zur Registrierung von Unternehmen.
John Jackson
Im übrigen halte ich D-U-N-S aus nem anderen Grund für nicht Beweiskräftig: Es ist ein privates Unternehmen und privater Datenverwalter und keine offizielle Stelle zur Registrierung von Unternehmen.
Was wäre denn eine offizielle Stelle zur Registrierung von Unternehmen ???
Denke das private Unternehmen US Abgeordnetenhaus wäre dafür da….. ??
http://www.manta.com/c/mm3jfky/united-states-house-of-representatives
Aber es sieht halt in dem Unternehmen VSA schlecht mit offiziellem aus.
http://www.kaiserkurier.de/kurier093/lug-und-trug.html
Bessser, als in dem Link Kaiserkurier, kann man die Geschäftswerdung der Welt nicht darstellen.
Freund-Feinderkennung ist in der heutigen Zeit sehr wichtig. Wir wissen schließlich, daß sehr vieles von Feindagenten unterwandert ist. Neben den DUNS-Nummern, welche sozusagen nur eine anonymen Feindorganisation erkennen lassen, gibt es neuerdings eine sehr einfache Möglichkeit, auch eine Person gezielt als Freund/Feind bzw. Feindagent erkennen zu können!
Man prüft einfach seine Temperaturgesinnung!
http://deutscher-freiheitskampf.com/2014/06/01/die-gaskammertemperatur-nachgewiesen-anhand-gerichtlich-bekannter-zeugenaussagen-und-forensischer-untersuchungen-2/
Ich habe noch etwas gefunden zum Thema Kriegsrecht
http://geraldsch.piranho.de/shaef.html
unter ( Seite 6 ff ) ist doch alles erklärt.
Der Link läßt sich nicht öffnen. Gibt es einen Suchbegriff, der hilft?
Hallo Holger ich bekomme ihn auf, einfach rechte Maustaste und mit neuem Fenster oder Tab öffnen. Hier über die Seite.
Hier scheinen die NWO-Diffamierungsblogger sich versammelt zu haben. Die hängen mit Behörden zusammen und dürfen sogar Drohnen einsetzen:
http://ndrrhnr.blogspot.com/2014/06/in-eigener-sache-meine-angebliche.html?showComment=1403600945533#c1218910038842828580
Hallo Zusammen,
weis einer von euch ob Deutsche Botschaften auch als GMBH gefuehrt warden? Ich suche die DUNS Nr. von der deutschen Botschaft in Bangkok kann aber leider nichts darueber finden.
Hat jemand eine Idee?
Es gibt den Fall, daß ein Amtsgericht wiederum nur eine ausgelagerte Stelle von einem anderen Unternehmen ist, welches dann als Geschaäft mit D&B Nummer geführt wird.
Die Mutterfirma ist das Auswärtige Amt
UPIK® Datensatz – L
L Eingetragener Firmenname Auswärtiges Amt
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil
L D-U-N-S® Nummer 344891643
L Geschäftssitz Werderscher Markt 1
L Postleitzahl 10117
L Postalische Stadt Berlin
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt Berlin
L Telefon Nummer 03018170
W Fax Nummer 03018173402
W Name Hauptverantwortlicher Frank-Walter Steinmeier
W Tätigkeit (SIC) 9111
Die Botschaften dürften Filialen sein.
Das Auswärtige Amt ist das einzige echte Reichsamt, das als solches weiter geführt wird. Erkennbar daran, dass die BRD-Verbrecher – wenn sie im Dienst der SHAEFgesellschaft im Ausland unterwegs sind – korrekte, amtliche LICHTBILDAUSWEISE erhalten. Eingetragene Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich.
Diese Ausweise müssen die Mafiosi nach Dienstende wieder abgeben.
Die nach wie vor existente Reichsbahn ist dito ein Kapitel für sich….
gibt es da belastbare Hinweise?
Eingetragene Staatsangehörigkeit :Deutsches Reich ist ja wiederum auch falsch.
Es gab ja die Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten.
Dann würden sie das 3.Reich weiter führen.
Ganz offiziell:
BRD ist Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches ZDF HEUTE 3. Februar 2012
Hat dies auf elmarius rebloggt.
Hat dies auf meinfreundhawey.com rebloggt.
Hallo,
zum obigen Video:
so wie ich das sehe, ist das dummes TV-Geschwafel; ein Verwaltungskonstrukt, wie die BRvD es nun mal ist, kann nicht Rechtsnachfolger eines Reiches werden. Vorgaukelung falscher Tatsachen, dass die BRvD ein Staat wäre. 😉
Freundliche Grüße