Für den Fall, daß die Bundesrepublik Deutschland zusammenbrechen sollte, ist es notwendig, daß schnellstmöglich eine Organisation der Gesellschaft vonstatten gehen kann. Hierzu ist es vordringlich notwendig, daß ordnungsgemäße Wahlen abgehalten werden können. Das heißt: die staatliche Gesetzgebung ist hierbei anzuwenden und diese Vorgehensweise ist einfach und praktisch. Wahlen finden statt um einen Gemeinderichter, Polizeiführer, oder auch Abgeordnete für den Reichstag zu finden.

Damit jeder nachlesen kann, habe ich in einem PDF zusammengefasst, was zu beachten ist.
Die Vorgehensweise kurz zusammengefasst: Der Gemeindevorstand hat eine Liste der Wahlberechtigten acht Tage lang öffentlich auszustellen und das natürlich auch bekannt zu machen. Sollte jemand etwas daran auszusetzen haben, so ist das innerhalb dieser acht Tage dem Gemeindevorstand vorzutragen.

Vier Ausschlusskriterien bezüglich der Wahl sind zu beachten:

aktive Soldaten; einen Vormund hat; im Konkurs stand; wer keine staatsbürgerlichen Rechte hat.

So wird eine Wahl abgehalten! So einfach geht es.  http://www.verfassungen.de/de/de67-18/wahlgesetz69.htm

Hier das PDF

Wahl bis 1918