Es muß was passieren denken sich viele und doch geschieht nichts. Andere gehen so weit, daß sie feststellen: es muß erst Blut fließen. Damit es so weit nicht kommt, sollten alle Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.

Die Menschen müssen sich nur zu ihrer Bundesstaatsangehörigkeit bekennen und bei einer Abstimmung zu einem Urteil für Ja oder Nein stimmen. Konkrete Fälle sollten es sein, die astrein und glasklar formuliert worden sind und erst dann zur Abstimmung an die Allgemeinheit der Bundesstaatsangehörigen gerichtet wird.

Wer diesen Prozeß ins Leben rief, ist auch verantwortlich das Urteil, wie es auch kommen mag, an jene Person weiterzuleiten, die es betrifft.

Da aufgrund der historischen Ereignisse oft Unklarheit herrscht über die Bundesstaatsangehörigkeit, wird derjenige, der sich dazu bekennt, automatisch Staatsangehöriger des Bundesstaates, der ausgewählt wurde. Mißbrauch ist nicht ausgeschlossen, denn es könnte sein, daß sich Bundesrepublikaner an solchen Abstimmungen beteiligen. Das wäre Hochverrat und hätte den Verlust der Bundesstaatsangehörigkeit zur Folge.

http://youtu.be/zIJYMtM-zfY

Je konkreter der zur Abstimmung stehende Fall ist, desto besser und noch besser ist es, wenn es nicht um das Schicksal von einzelnen Menschen geht. Beispiel:

Der Vorgang:
Im Januar 2014 wurde einem Bundesstaatsangehörigen ein Personalausweis von Frau Preiß (Bürgeramt/BackOffice, Berlin Mitte)aufgenötigt. Frau Preiß wurde ausreichend auf diverse Mängel hingewiesen. Es wurde nicht auf die Briefe geantwortet und ein persönliches Gespräch ließ keinerlei Änderung des Verhaltens von Frau Preiß erkennen; bis Januar 2015. Allein in diesem Jahr hatte Frau Preiß, trotz mehrfacher Belehrung, einer unbekannten Anzahl von Menschen ebensolche Verbrechen angetan.

So erlitten Menschen durch Frau Preiß den bürgerlichen Tod, indem sie zur juristischen Person degradiert wurden (siehe Paßausweisgesetz §5; Paßausweisverordnung §28; HGB §17)

Menschen wurde eine Scheinstaatsangehörigkeit aufgenötigt, welche basiert auf der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htm

Weder sind die Länder von 1934 noch vorhanden, noch wurden die Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten aufgehoben. Es handelt sich also um einen Akt der perfiden Täuschung, welche eine neue Kategorie von Kriegsverbrechen darstellt, denn es ist ein subversiver Akt zum Zwecke der Zersetzung des Bundesstaates, indem versucht wird, einem Bundesstaat die Staatsangehörigen zu nehmen.

Deshalb ist das Votum des Souveräns notwendig für die Aufhebung der Bundesstaatsangehörigkeit von Frau Preiß (Bürgeramt/BackOffice, Berlin Mitte).

Bitte angeben:

Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort. (Der Geburtsort zeigt die Bundesstaatsangehörigkeit an)
Ja bedeutet die Aufhebung der Bundesstaatsangehörigkeit;
Nein bedeutet die Beibehaltung der Bundesstaatsangehörigkeit von Frau Preiß.

Das Votum des Souveräns, die Abstimmung, beginnt am 12.02.2015 bis zum 22.02.2015

Bitte bei Abstimmungen den Vorgang kopieren und am Ende des Textes ein Ja oder ein Nein eintragen und als E-Mail bei dieser Adresse einzugeben

fall-preiss@web.de

Wie viele Bundesstaatsangehörige sind nötig für ein Votum des Souveräns? Je mehr, desto besser. Die Jurie eines Strafgerichtes benötigt lediglich 12. Der Richter hatte nur den ordnungsgemäßen Prozeß sicherzustellen.

Wer darf mit abstimmen? Alle, die sich zu einer Bundesstaatsangehörigkeit bekennen und 18 Jahre alt sind. Hinweis: es ist viel geschehen in den letzten hundert Jahren und einige wissen nicht, welche Bundesstaatsangehörigkeit sie besitzen. Die Bundesstaatsangehörigkeit zu erwerben setzt das Bekenntnis hierzu voraus. Wir haben keinerlei verwaltende Einrichtungen, weswegen wiederum der Souverän darüber entscheidet, wem die Bundesstaatsangehörigkeit zuerkannt wird. Hierzu sind alle Bundesstaatsangehörigen gefragt, denn nach staatlicher Gesetzgebung waren alle Bundesstaaten zuständig. Sollte ein Bundesstaat einen Grund vorbringen, so konnte ein anderer Bundesstaat eine Angehörigkeit nicht zuerkennen.