Es muß was passieren denken sich viele und doch geschieht nichts. Andere gehen so weit, daß sie feststellen: es muß erst Blut fließen. Damit es so weit nicht kommt, sollten alle Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Die Menschen müssen sich nur zu ihrer Bundesstaatsangehörigkeit bekennen und bei einer Abstimmung zu einem Urteil für Ja oder Nein stimmen. Konkrete Fälle sollten es sein, die astrein und glasklar formuliert worden sind und erst dann zur Abstimmung an die Allgemeinheit der Bundesstaatsangehörigen gerichtet wird.
Wer diesen Prozeß ins Leben rief, ist auch verantwortlich das Urteil, wie es auch kommen mag, an jene Person weiterzuleiten, die es betrifft.
Da aufgrund der historischen Ereignisse oft Unklarheit herrscht über die Bundesstaatsangehörigkeit, wird derjenige, der sich dazu bekennt, automatisch Staatsangehöriger des Bundesstaates, der ausgewählt wurde. Mißbrauch ist nicht ausgeschlossen, denn es könnte sein, daß sich Bundesrepublikaner an solchen Abstimmungen beteiligen. Das wäre Hochverrat und hätte den Verlust der Bundesstaatsangehörigkeit zur Folge.
Je konkreter der zur Abstimmung stehende Fall ist, desto besser und noch besser ist es, wenn es nicht um das Schicksal von einzelnen Menschen geht. Beispiel:
Der Vorgang:
Im Januar 2014 wurde einem Bundesstaatsangehörigen ein Personalausweis von Frau Preiß (Bürgeramt/BackOffice, Berlin Mitte)aufgenötigt. Frau Preiß wurde ausreichend auf diverse Mängel hingewiesen. Es wurde nicht auf die Briefe geantwortet und ein persönliches Gespräch ließ keinerlei Änderung des Verhaltens von Frau Preiß erkennen; bis Januar 2015. Allein in diesem Jahr hatte Frau Preiß, trotz mehrfacher Belehrung, einer unbekannten Anzahl von Menschen ebensolche Verbrechen angetan.
So erlitten Menschen durch Frau Preiß den bürgerlichen Tod, indem sie zur juristischen Person degradiert wurden (siehe Paßausweisgesetz §5; Paßausweisverordnung §28; HGB §17)
Menschen wurde eine Scheinstaatsangehörigkeit aufgenötigt, welche basiert auf der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htm
Weder sind die Länder von 1934 noch vorhanden, noch wurden die Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten aufgehoben. Es handelt sich also um einen Akt der perfiden Täuschung, welche eine neue Kategorie von Kriegsverbrechen darstellt, denn es ist ein subversiver Akt zum Zwecke der Zersetzung des Bundesstaates, indem versucht wird, einem Bundesstaat die Staatsangehörigen zu nehmen.
Deshalb ist das Votum des Souveräns notwendig für die Aufhebung der Bundesstaatsangehörigkeit von Frau Preiß (Bürgeramt/BackOffice, Berlin Mitte).
Bitte angeben:
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort. (Der Geburtsort zeigt die Bundesstaatsangehörigkeit an)
Ja bedeutet die Aufhebung der Bundesstaatsangehörigkeit;
Nein bedeutet die Beibehaltung der Bundesstaatsangehörigkeit von Frau Preiß.
Das Votum des Souveräns, die Abstimmung, beginnt am 12.02.2015 bis zum 22.02.2015
Bitte bei Abstimmungen den Vorgang kopieren und am Ende des Textes ein Ja oder ein Nein eintragen und als E-Mail bei dieser Adresse einzugeben
fall-preiss@web.de
Wie viele Bundesstaatsangehörige sind nötig für ein Votum des Souveräns? Je mehr, desto besser. Die Jurie eines Strafgerichtes benötigt lediglich 12. Der Richter hatte nur den ordnungsgemäßen Prozeß sicherzustellen.
Wer darf mit abstimmen? Alle, die sich zu einer Bundesstaatsangehörigkeit bekennen und 18 Jahre alt sind. Hinweis: es ist viel geschehen in den letzten hundert Jahren und einige wissen nicht, welche Bundesstaatsangehörigkeit sie besitzen. Die Bundesstaatsangehörigkeit zu erwerben setzt das Bekenntnis hierzu voraus. Wir haben keinerlei verwaltende Einrichtungen, weswegen wiederum der Souverän darüber entscheidet, wem die Bundesstaatsangehörigkeit zuerkannt wird. Hierzu sind alle Bundesstaatsangehörigen gefragt, denn nach staatlicher Gesetzgebung waren alle Bundesstaaten zuständig. Sollte ein Bundesstaat einen Grund vorbringen, so konnte ein anderer Bundesstaat eine Angehörigkeit nicht zuerkennen.
Das ist ein Votum oder wie jetzt ?
Kann da jeder x beliebige mitmachen ?
Und sind die Paar Infos zur Person den tatsächlich ausreichend ?
Wenn Du Dich auf Deine Staatsangehörigkeit berufst, hast Du das Recht in der Gesellschaft mitzubestimmen. Natürlich kann da nicht jeder x- beliebige mitmachen. Die Staatsangehörigkeit richtet sich nach Deinen Eltern oder Großeltern.
Conrebbi ruft hier einen Volksgerichtshof ein. Jeder der abstimmt ist somit Teil der Jurie.
Die Freu Preiß hat anderen Menschen die Bundesstaatenangehörigkeit entzogen durch Aushändigung eines PA.
Mit dem Votum soll der Frau Preiß nun die Bundesstaatenangehörigkeit entzogen werden ?
Nein bedeutet die Beibehaltung der Bundesstaatsangehörigkeit von Frau Preiß.
Sehe ich das richtig ?
Ja, so ist das gedacht. Wenn der Souverän mehrheitlich beschließt ihr die Bundesstaatsangehörigkeit abzuerkennen, kann bei weiterem Fehlverhalten es bis zur Ausweisung gehen. Es gibt nur eine Konstante in der Geschichte: Daß es eben keine Konstante gibt „Der wind wird sich drehen“.
Hallo Holger, ich hatte den Text vor dem Video sehen gelesen und den Kommentar geschrieben, habe dies verstanden.
Hallo,
das Votum wird im Februar stattfinden? Oder ist das jetzt?
Grüße
Rad
Da ist ein Tippfehler gewesen, den ich inzwischen geändert hatte. Im Januar findet diese Abstimmung statt vom 12- 23 Januar 2015.
Hallo Holger,
…eine „blöde“ Frage:
welchen Vorgang muss man denn kopieren?
Grüße
Das ist keine blöde Frage, denn offensichtlich muß es einfacher gehen, da viele das sehr unterschiedlich handhaben.
Es reicht, daß im Fall-preiß mit Ja oder nein gestimmt wird. (Bitte Vorname, Familiennamen, Geburtsort und Geburtsdatum angeben)
So, erledigt. Mein Votum habe ich abgegeben.
Danke für die rege Beteiligung
Hallo, noch eine Frage: ich besitze keinen gelben Schein, obwohl ich die Voraussetzungen erfülle- den gelben will ich nicht beantragen, könnte aber meine Linie bis 1913 und viel länger, nachweisen. Kann ich trotzdem mitvoten?
Selbstverständlich. Hier geht es um sehr viel, denn wider besseren Wissens, wird hier gegenüber allen etwas durchgezogen, was falsch und gefährlich ist. Mit dem gelben Schein verhält es sich ähnlich, denn die BRDler können Dir gar keine Staatsangehörigkeit ausstellen, weil sie nicht dazu befugt sind mangels Staatlichkeit. Beispiel: Die EUler können Dir auch keine Staatsangehörigkeit erteilen, da es sich hierbei auch nur um eine Verwaltung handelt.
Mit dem gelben Schein stellt die BRD keinen Staatsangehörigkeitsausweis her, sondern bescheinigt (ganz nach Verwaltungsrecht) dass, der Nachweis nach RuStAG 1913 4 (1)
erbracht wurde.
Lieber Conrebbi, wieso hat die Dame Preuß eine Bundesstaatsangehörigkeit? Hat Sie das gesagt?
Die hat sie, wie alle anderen auch, durch Geburt erworben. siehe: Rustag 22 Juli 1913
Hallo Holger Ich bin nach Abstammung Preusse wie Du und diese „Bearmte“ hat nicht unsere Abstammung in Frage zu stellen ,also hat Sie nichts zu melden. Ein klares NEIN zu ihrer Amtanmassung. liebe Grüsse an alle Preussen nach Abstammung Michael Mahrenholz
Das sit wohl so, doch leider reagieren diese Leute allzugerne mit geistiger Verstocktheit auf das Thema.
Hallo Holger,
Frage 1:
Da sich dieser Fall (Preiß) ja im Bundesstaat des Königreich Preußen abspielt – können doch eigentlich auch nur Souveräne des Bundesstaat Königreich Preußen sich an diesem Strafgericht beteiligen. Die Beteiligung von Souveränen aus anderen Bundesstaaten halte ich für falsch da diese ja eine Staatsangehörigkeit zu einem anderen Bundesstaat haben.
Womit ein gefälltes Urteil unter Umständen wegen Formfehler anfechtbar wäre.
Liege ich mit dieser meiner Auffassung richtig oder nicht ?
Frage 2:
Ist es überhaupt zulässig jemandem seine Staatsangehörigkeit wegen Hochverrat zu entziehen ?
Soweit mir bekannt ist steht auf Hochverrat Zuchthaus bzw. die Todesstrafe.
Das man Zuchthaus, ebenso wie die Todesstrafe, zur Zeit nicht vollstrecken kann ist mir durchaus bewußt ;-).
Das hier in diesem Fall „der Souverän“ ein Urteil fällen sollte ist ohne Frage. Allein nur aus den bekannten Gründen heraus.
Das ist eine berechtigte Frage, ob andere Bundesstaaten etwas zu sagen haben bei solchen Angelegenheiten. Früher mußten alle Bundesstaaten mit einer Vergabe der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat einverstanden sein.
Nr.2: Es ist ein wenig Zeit vergangen und die Todesstrafe ist wohl nicht zeitgemäß. Ein Zuchthaus haben wir ebensowenig, wie ein staatliches Gericht. Ein Staat darf sich keine Subversion gefallen lassen und hat die Aufgabe die Sicherheit für alle gewährleisten. Wer mehr als zehn Jahre außerhalb des Staates sich befand wurde nicht nur im deutschen Reich, sondern auch Frankreich, oder Polen (ab März 1938 nur fünf Jahre) seiner Staatsangehörigkeit verlustig. Es gibt viele, die darauf bestehen, daß es den Staat Preußen nicht gibt. In deren Bewußtsein sind sie also schon mehr als zehn Jahre außerhalb.
Lieber Holger
mach weiter so -Preussen lebt durch die sich bekennenden Preussen!!
Votum abgegeben
Preusse nach RuStaG1913
Gruß
Hallo Holger,
eine kurze knappe Frage: Warum soll ich an dieser Stelle meinen Nachnamen eintragen? So handle ich doch im Sinne der mir aufoktroyierten Entität des Cestui Que Vie – aber nicht als der Souverän (Familienname). BG Christian
Vielen Dank für den Hinweis. Offensichtlich haben das mehrere so gesehen. Ich sah nochmal im Text nach:
Deshalb ist das Votum des Souveräns notwendig für die Aufhebung der Bundesstaatsangehörigkeit von Frau Preiß (Bürgeramt/BackOffice, Berlin Mitte).
Bitte angeben: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort.
Ja bedeutet die Aufhebung der Bundesstaatsangehörigkeit;
Nein bedeutet die Beibehaltung der Bundesstaatsangehörigkeit von Frau Preiß.
Das Votum des Souveräns, die Abstimmung, beginnt am 12.01.2015 bis zum 23.01.2015
Bitte bei Abstimmungen den Vorgang kopieren und am Ende des Textes ein Ja oder ein Nein eintragen und als E-Mail bei dieser Adresse einzugeben
Ich würde auch gern Voten verstehe aber den Vorgang nicht
Also was muß man machen um ein Votum ab zu geben ?
Sorry für die blöde Frage
Das ist keine blöde Frage. Mail senden an
fall-preiss@web.de
dort Vorname, Familienname, Gebirtsort angeben und ein Ja eintragen, wenn der Frau die Bundesstaatenangehörigkeit aberkannt werden soll; oder mit Nein, wenn das nicht so sein soll.
beste Grüße Holger
Erledigt, Holger.
Hier noch ein Verzeichnis für die alten Postleitzahlen, für diejenigen, welche sie lieber nutzen und die fünstelligen in eckige Klammern setzen.
http://www.liepert-arnstein.de/plz/alte-plz-deutschland.php?searchkey=Kellinghusen&send=Suche
Sag bloß Ralf, dass es mit den 4-stelligen PLZs statt der 5-stelligen PLZ auch funktioniert?! :-O
Hallo Holger,
wir haben es mit auf RuStAG.de mit reblogged. Mecker, der zurück kam: Ändere doch bitte mal deinen Text. Denn da ist immer noch Februar angegeben!
Die Meinungen, welche Staatsangehörigkeit die Dame denn nun realiter haben könnte, gehen indessen Dank Herrn Schröder und Gefolge weit auseinander. Vielleicht haben wir es einfach nur mit einem stino staatenlosen EU-Bürger zu tun, statt – wie der Name vermuten lässt – mit einem Saupreiss. 🙂
LG Simone
So, Holger,
mein Votum ist abgegeben.
Nochmals der Hinweis (nicht das der Text hier absichtlich geändert wurde…., denn Deine Petition soll ja auch einen rechtlich verbrieften Bestandsschutz haben und wenn die Menschen dort ihren Nachnamen eintragen, ist dies wenig fruchtbar) – so ist der Text auf dieser Seite zu entnehmen:
Deshalb ist das Votum des Souveräns notwendig für die Aufhebung der Bundesstaatsangehörigkeit von Frau Preiß (Bürgeramt/BackOffice, Berlin Mitte).
Bitte angeben:
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort. (Der Geburtsort zeigt die Bundesstaatsangehörigkeit an)
Ja bedeutet die Aufhebung der Bundesstaatsangehörigkeit;
Nein bedeutet die Beibehaltung der Bundesstaatsangehörigkeit von Frau Preiß.
Das Votum des Souveräns, die Abstimmung, beginnt am 12.02.2015 bis zum 22.02.2015
BG Christian
Ich habe es auch getan und gevotet, nur wer bekommt die Mail denn, geht die an Dich, Holger?
Ich hatte nämlich zuerst auch meinen persönlichen Fall geschildert und der sollte dann nicht an die falsche Adresse gehen.
Bitte antworte mir per Mail .
Hallo Holger,
habe mir nochmal Gedanken zu dem Fall gemacht.
Weder im RuStAG http://justitia-deutschland.org/R/RuStAG-1913.htm
noch im Strafgesetzbuch http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)
konnte ich rechtliches zum Entzug bzw. zur Aberkennung finden, was den Fall betrift.
Hast Du eventuell eine andere Quelle ?
Die Staatsangehörigkeit kann aberkannt werden, wenn jemand mehr als 10 Jahre außerhalb des Staates sich aufhält (eigentlich automatisch- auch in anderen Staaten war das so). Bei Hochverrat konnte das ebenso geschehen.