Wahldebakel 2013- der Hintergrund

(heute ist der 3 Oktober 2013 und es sind seit der letzten Bundestagswahl fast zwei Wochen her)
Dass es 2013 zur Abhaltung von illegalen Wahlen gekommen ist, scheinen nur wenige Leute zu wissen. Am 25 Juli 3013 kam es wiederholt zu einem Urteil des Bundesverfassungsgericht, wo in mehreren Punkten festgestellt wurde, dass der Wählerwille sich nicht ausreichend in der Besetzung des Parlaments darstellen lässt. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass zwar die direkte, die unmittelbare Wahl von Abgeordneten grundgesetzlich festgelegt ist (Artikel 38), doch durch Überhangmandate Abgeordnete ins Parlament kommen, die von der jeweiligen Partei entsandt werden; also mittelbar. Das ist ein klarer Fall von Verfassungsbruch.

(Hier soll nicht diskutiert werden, ob die BRD nun staatlich oder geschäftlich konstituiert ist)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht kam es zwar zu einer Änderung des Wahlrechts, doch das änderte nichts an der Tatsache, dass im Parlament Abgeordnete zu finden sind, die da nicht hin gehören!

Es gab zwar bei der Durchführung der Bundestagswahl etliche Pannen und möglicherweise Wahlbetrug, doch das ist nur ein Teil des gesamten Debakels. Schließlich gingen einige Kommentatoren so weit, zu behaupten, dass alle Bundestagswahlen seit 1957 Illegal wären. Was jedoch zu den (angeblich) illegalen Bundestagswahlen führte, wurde nicht bekanntgegeben.

Hier darf nicht der Eindruck der Legalität der bisher stattgefundenen Wahlen entstehen, denn im Grunde zeigt der Befund ein wesentlich schlimmeres Bild dessen, wo wir uns hier befinden.
„Hier herrscht der Parteienstaat“, und das heißt:“Die Partei, die Partei, die hat immer Recht!“
Bismarck spruch
Wir befinden uns in einem Konstrukt, wo es um Sichtweisen geht. Der eine Richter sieht das so, ein anderen wiederum anders und solange nicht gegen die Parteiendoktrin verstoßen wird, passiert auch nichts dagegen. Auf der Strecke bleibt das Recht und es wird massiv gegen den Grundsatz verstoßen, dass Gesetze so formuliert werden müssen, dass jeder sein Handeln danach ausrichten kann. Wenn nun vor Gericht Juristen das mal etwas anders sehen wie es eigentlich dem Wortlaut des Gesetzes zu entnehmen ist, dann ist es unmöglich sein Handeln darauf auszurichten; der Willkür wird so Tür und Tor geöffnet.

Diese bedenkliche Ausformung der Parteistaatslehre begann sehr früh in der BRD und lässt sich auf einen Richter am Bundesverfassungsgericht zurückführen.
Leibholtz
Gerhard Leibholz wurde 1951 Richter des zweites Senates des Bundesverfassungsgerichtes und von hier aus prägte er eine Generation von Juristen durch seine Interpretationen und Auslegungen der Parteistaatslehre. Wes Geistes Kind er war, ist an seinen Aufsätzen zu erkennen, wo er beispielsweise 1928 dem italienischen Faschismus eine positive Vitalisierung des Staates attestierte. Es gab weitere Ausführungen in ähnlicher Weise.
Die faschistischen Regime weisen eben alle ein Merkmal auf:
Das Zusammengehen von Wirtschaft und Politik unter Ausschluss der Bevölkerung!
Das ist der Parteienstaat und in einem solchen Konstrukt hat nun mal die Partei immer recht; und es ist letztlich egal, was Recht ist und was nicht. Richter können einen Sachverhalt sehen, wie es ihnen beliebt und die Bevölkerung hat nichts zu sagen und nur den Anforderungen zu genügen. Das nennt man wohl moderne Sklavenhaltung.
Deswegen nimmt es auch nicht Wunder, dass dem Artikel 38 zwar eine unmittelbare Wahl der Abgeordneten vorschreibt, doch der Richter, Gerhard Leibholz, sah die Unmittelbarkeit gegeben durch den Artikel 21 des Grundgesetzes:

[24. Mai 1949-1. Januar 1984]
Artikel 21. 
(1) [1] Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.[2] Ihre Gründung ist frei. [3] Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. [4] Sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben.
(2) [1] Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. [2] Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Hier wird deutlich, wie es aussehen kann, wenn ein Richter mal etwas so sieht, wie er es will. Der Begriff wird völlig verzerrt und ins Gegenteil verkehrt. Das war aber anschließend die Sichtweise einer ganzen Juristengeneration. Und deswegen kam es zu zwei Urteilen (1957 und 1967) des Bundesverfassungsgerichtes, wo festgestellt wurde, dass die Bundestagswahlen grundgesetzlich einwandfrei waren. Zwar saßen in den jeweiligen Parlamenten Abgeordnete, die nur mittelbar durch ihre Partei auf den Posten gekommen sind, also nicht durch ein Mandat der Wähler, doch das ficht die damaligen Richter nicht an.

Es ist also nicht richtig, wenn jemand heute behauptet, dass die Bundestagswahlen seit 1957 illegal waren. Es gab die beiden Urteile von 1957 und 1967, wo es von dem Bundesverfassungsgericht in Manier des Parteienstaates so gesehen wurde.

Wenn heute ein Bundesverfassungsgericht dies richtig stellt, dass der Artikel 38 wörtlich zu nehmen ist, dann haben wir es hier mit einem Bewusstseinswandel zu tun, der positiv zu werten ist, denn hier wird mit dem Parteienstaat gebrochen und die Interpretierbarkeit von Gesetzen eingedämmt.
Friedrich II allgemeines Landrecht
Man könnte diese Ereignisse auch als Bestandteil eines Jahrhunderte andauernden Kulturkampfes ansehen. Schon Friedrich der Große hatte mit der Einführung des „allgemeinen preußischen Landrechts“ 1779 versucht ein Gesetzeswerk schaffen zu lassen, welches alles regelt und so die Interpretierbarkeit vor Gericht eliminiert. Ein Werk, wo jeder sich auf das Recht berufen kann und niemand von der Sichtweise von Juristen abhängig ist.

So lange geht nun der Kampf darum, dass Recht Recht bleiben muss. Dass heute im Parlament der Bundesrepublik Deutschland Abgeordnete sitzen, die nicht durch den Willen der Wähler dort hingekommen sind, ist nur ein kleiner Teil und Auswirkung davon, dass der Kulturkampf weitergeht und weiterhin das Recht gebrochen wird.

Weiterführendes von Professor von Arnim http://www.hfv-speyer.de/VONARNIM/Wahl.htm#top

Werbung