Irgendwas ist anders als sonst. Früher waren die Straßen bereits Monate vor der Wahl gepflastert mit Wahlplakaten und Sprüchen. Bei dieser Wahl ist erst einen Monat vor dem Termin hin und wieder etwas von Wahlwerbung zu sehen, und dann nur in der Größe DIN A 6.
Vielleicht ist das bereits eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches am 25.7.2012 das Wahlgesetz für Verfassungswidrig erklärte, da die Unmittelbarkeit des Wählerwillens verzerrt wird durch die Überhangmandate. Außerdem konnte es zu einem negativen Ergebnis kommen, wobei eine Partei zwar mehr Stimmen erhielt, doch weniger Sitze im Parlament erhielt.

Der Kommentator der ARD, Frank Bräutigam, hatte seinerzeit, nach Verkündung des Urteils zur Ungültigkeit des Wahlgesetzes, klar zum Ausdruck gebracht, dass es kein gültiges Wahlgesetz gibt selbst wenn diese Regierung zurücktreten würde.
Wahlrecht verfassungswidrig ~ Alle BRD-Gesetze nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil zum Wahlgesetz klar zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzgeber hier bald eine mit dem Grundgesetz vereinbare Lösung präsentieren muss.
Hier liegt ein großes Problem, denn im Artikel 144 Absatz 2 ist geregelt, wer der Gesetzgeber in der Bundesrepublik ist. Es sind demnach die Abgeordneten der Länder, wie sie im Artikel 23 des Grundgesetzes nachzulesen sind.
Dort sind seit September 1990 keine Länder mehr aufgeführt, weil der Artikel vom Außenminster Baker der USA gestrichen wurde. Seit 1992 Steht im Artikel 23 nur noch etwas von Europa und manche Leute meinen, dass die Länder in der Präambel nachzulesen wären. Im Artikel 144 des Grundgesetzes steht aber nicht, die Abgeordneten, wie sie in der Präambel aufgelistet sind, sondern diese sind dem Artikel 23 zu entnehmen.
Wir haben also seit 23 Jahren, seit September 1990, keinen Gesetzgeber mehr. Wer soll nun die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes wahrnehmen?
Im August 20123 wurde nun der BRD Politiker, Gysi, scheinbar vorgeschickt und er erwähnte in einer Sendung des Deutschlandfunks und in einer Sendung auf Phönix, dass hier in Deutschland noch immer das Besatzungsstatut besteht.

Gysi sagt.. Besatzung Deutschlands beenden (13 08 2013)

Hier wäre zu fragen, was man denn wirklich wählt. Einen Gesetzgeber haben wird nicht, wie schon aus dem Artikel 144 des Grundgesetzes erkennbar wird. Wahrscheinlicher wird wohl sein, dass es irgendwas ist, was von den Alliierten installiert wurde und offensichtlich geschäftlich organisiert ist. Im Artikel 65 des Grundgesetzes ist nachzulesen, dass der Bundeskanzler an seine Minister Geschäftsbereiche vergibt- mehr nicht. Wie dann diese Geschäftsbereiche genannt werden, ist Sache des Geschäftes.
Was soll ein verantwortungsbewusster Mensch nun mit der Wahlbenachrichtigung umgehen?
Schließlich herrscht Besatzungsstatut und das heißt, dass die Alliierten hier anzusprechen wären, wenn irgendwas im Argen liegt- oder schlimmeres.
Da wohl kaum zu erwarten ist, dass die Verwaltungen der BRD, die allesamt des Status eines Geschäftes aufweisen, diesem Treiben ein Ende setzen und wohl ihrerseits suggerieren werden, dass alles seine Richtigkeit habe, scheint es vielversprechender zu sein, diese Wahlbenachrichtigung an die Botschaften der Alliierten zu senden. Es könnte sinnvoll sein, die Wahlbenachrichtigung an die russische Botschaft zu senden mit einem Hinweis auf die Ungültigkeit des Wahlgesetzes. Die russische Botschaft sollte es deswegen sein, weil diese vor allen anderen angelaufen wird von Deutschen, die auf Missstände hinweisen wollen. So würde sich diese Maßnahme besser bewerten lassen. Wenn an alle vier Botschaften angeschrieben werden, verteilt es sich dementsprechend.

Falls jemand einen besseren Vorschlag hat, bitte als Kommentar hinterlassen- vielen Dank im Voraus.

Nachtrag: Aufgrund einiger Kommentare, die auf eine Änderung des Wahlgesetzes verweisen, sei darauf hingewiesen, daß diese Änderung von denen vorgenommen wurde, die nicht auf legale Weise ins Parlament gekommen sind. Anzumerken sei auch noch auf Artikle 144 Grundgesetz, wonach die Länder, die im Artikel 23 genannt werden, das Recht haben Abgeordnete in Bundestag und Bundesrat zu entsenden. Seit 23 Jahren steht aber im Artikel 23 kein Land mehr. Und auf die Präambel zu verweisen geht nicht, da im 144er GG nunmal steht: die Länder, die dem Artikel 23 genannt werden.

Wer es ganz genau nimmt, sollte sich Artikel 38 durchlesen.

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.